Mittwoch, 17. Februar 2016
Ladepunkt: oder.... wie man sich als Lobbyist selber ins Knie schießt :-)
Die Ladesäulenverordnung ist als Standardisierungszwang den Tesla Fanboys natürlich ein Dorn im Auge.
Also haben diese kräftig Lobbyarbeit betrieben und (nach eigener Aussage) folgende Änderung erreicht:
Der Entwurf zur Beratung im Bundesrat,
( Quelle: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2015/0501-0600/507-15.pdf?__blob=publicationFile&v=1 )
"Ist ein Ladepunkt öffentlich zugänglich, wenn er sich entweder im öffentlichen Straßenraum oder auf privatem Grund befindet, sofern der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann; unterschiedliche Arten der Authentifizierung, Nutzung und Bezahlung sowie alle Maßnahmen, die ausschließlich oder überwiegend dazu bestimmt sind, anderen Fahrern von Elektromobilen den Zugang zum Ladepunkt zu verwehren, bleiben für die Zuordnung eines Ladepunkts als öffentlich zugänglich außer Betracht;"
Wurde im Bundesrat zu:
"Ist ein Ladepunkt öffentlich zugänglich, wenn er sich entweder im öffentlichen Straßenraum oder auf privatem Grund befindet, sofern der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann."
verkürzt.
Finde ich hervorragend: da steht nämlich nicht "benutzt" oder "genutzt" oder ähnliches, sondern nur "befahren".
Nun sind aber Tesla-Ladepunkte zweifellos von anderen Fahrzeugen "befahrbar", ja, wie wir ja aus dem entsprechenden thread im fanboy-forum wissen, kann man darauf sogar mit einen Nicht-Elektrofahrzeug parken !
Werden also keine Zufahrtsbeschränkungen wie Schranken oder entsprechendes angebracht, fällt ein Tesla-Ladepunkt zweifelsfrei unter die Verordnung.
Und ob die Mehrzahl der Grundstücksbesitzer bereit ist, die entsprechenden Plätze mittels Schranke aus ihrem Parkplatzbestand zu streichen, darf bezweifelt werden, insbesondere weil manche Gewerbe eine bestimmte Anzahl von Parkplätzen NACHWEISEN müssen (und meist nur die Mindestzahl tatsächlich schaffen).
.......es wird spannend ;-)
Gruß SRAM
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen