Tesla fanboys und die LSV / Europäische Verordnung zu Alternativen Kraftstoffen....
aus dem fanboy-forum vom user cupra:
Da muss auch politisch viel gehen und man muss es wollen. Und da sehen ich viele Länder im Vorteil, aber für Deutschland sehe ich da eher schwarz. Die hinken hinterher was eigentlich schade ist. Noch wäre das Geld da.Offenbar liest keiner der fanboys die LSV und die zugrunde liegende EU Verordnung überhaupt mal durch, bevor sie diese zerreissen und in Grund und Boden verdammen:Das was wir als Teslafahrer haben ist absoluter Luxus und keinesfalls die Elektrorealität. So wie wir es erleben ist es leider nicht für alle anderen.
Genau der angemahnte diskriminierungsfreie und einfache Zugang mit entweder einem verbreiteten Zahlungsmittel wie der EC Karte oder über online Identifikation ist dort nämlich festgeschrieben. Mandatory wird dies 2020, bis dahin können die einzelnen Anbieter, ob nun Tesla oder andere, ihr System weiter betreiben.
Im übrigen enthält die EU-Verordnung die von den fanboys ach so verdammenswerte Festlegung der öffentlichen Ladepunkte und deren Ausrüstung (CCS) als ebenfalls (technisch) diskriminierungsfreier Zugang. Auch hier ist eine Frist bis 2020 zur Umsetzung in nationales Recht gegeben. Das bedeutet, daß diese Vorschrift spätestens 2020 auch in aderen Ländern umgesetzt werden muß.
Womit die Tesla SC eine aussterbende Spezies sind......
Gruß SRAM
P.S.: sehe grade, daß fastned die EU Vorschrift und deren technischen Anhang wortgetreu umsetzt :-)
Deutschland hat die EU Richtlinie aber anders ausgelegt und andere Länder haben sich darüber sogar schon beschwert.
AntwortenLöschenTesla bietet einen einfachen Zugang und Zahlung für die, die schon zahlen müssen über die Kreditkartenabrechnung.
Einfacher geht es nicht.
Da die Supercharger nur einem bestimmten Personenkreis zugänglich sind, sind sie übrigens nicht öffentlich und fallen somit nicht unter die LSV.
Zu mindestens ist das mein letzter Stand.
Die Tesla Supercharger sind weder aussterbend noch auf der gefährdeten Liste.
Vor ein paar Tagen wurde der 1.000ste Supercharger eröffnet. Mit insgesamt aktuell 1029 Superchargern und 7185 Ladeplätzen.
In Bau sind weiter 62 mit 711 Ladeplätzen.
Genehmigt sind weiter 30 mit 298 Ladeplätzen.
Andere Auslegung ? Bitte Beispiel. Da direkt auf die EU Richtlinie verwiesen wird, gibt es dafür garkeinen Spielraum.
AntwortenLöschenMal vereinfacht gesagt, gilt alles als öffentlich, bei dem sich ein beliebiger Autofahrer hinstellen kann und versucht, seinen Ladestecker irgendwo reinzupfriemeln. Das würde sogar deinen vom Strassenraum aus zugänglichen Stellplatz auf Privatgelände betreffen.
Das hat denselben Grund, wie das Verbot der Installation anderer als den zugelassenen Steckverbindern / Steckdosen im gesamten Bereich der Verteilung elektrischer Energie: es muß ausgeschlossen werden, daß durch Abweichungen Gefahren entstehen und die Kontrolle muß dem Laien durch Augenschein möglich sein.
Diskriminierungsfreiheit greift immer da, wo ein begrenztes und nur schwer oder garnicht vermehrbares Gut (also beispielsweise Gewässerufer oder eben auch Stellflächen im öffentlich zugänglichen Strassenraum ) allen zugänglich gemacht werden muß. Deshalb auch die Netzbehörde. Insbesondere wird dadurch verhindert, daß diese Ressource monopolisiert wird.
Gruß SRAM
https://www.bsm-ev.de/emog/lsv-jan15/bsm-kommentar%20zu%20LSV-Entwurf
AntwortenLöschenEinwände gab es nur von GB (Forget it --> non EU) und Finnland.
LöschenNatürlich will JEDER "Pionier" seinen selbstgestrickten Laderüssel als Standard sehen. Verständliches Ansinnen. Sicherlich gab es auch mal eine Lobby für die Beibehaltung der ovalen Kragensteckvorrichtung nach DIN 49450 für Drehstrom, aber letztlich hat sich bis jetzt immer eine Normung durchgesetzt. Und das ist gut so.
Normen sollen auch immer ökonomisch sein, weshalb zwei Stecker für DC Humbug sind: damit ist das Aus für DC mid sehr schnell gekommen, da CCS einfach leistungsfähiger und damit auch sicherer ist.
Darüberhinaus wird der Aufbau eines Ladesystems für alle erschwert, wenn dieses durch unterschiedliche Normen fragmentiert wird. EIN Stecker für alles wie CCS ist da einfach notwendig. Und im direkten Vergleich durch die ergonomische Griffform auch besser in der Handhabung als Ausgestaltungen mit Griff-gleich-Kabel Ansätzen.
Und noch ein Wort zu dem Anspruch von Tesla-Jüngern auf ihre Sonderlösung: das trägt mittelfristig genauso wenig wie der Anspruch mancher Seeuferbesetzer deren einziges Argument "ich war zuerst da" nicht zählt, wenn ein berechtigter Anspruch der Allgemeinheit auf eine knappe Ressource durchgesetzt wird. In keinem Falle werden Exklusiv-Lader für eine bestimmte Automarke wie bei Tesla geduldet werden: da greift schon das Wettbewerbsrecht. Nur wenn die Netzbehörde durchsetzt, daß an jeder Ladestation jeder laden kann, und (das wird auch kommen, wie beim Strom) jeder Ladestromanbieter seine Dienste an jedem Ladepunkt, unabhängig vom Ladepunktbetreiber anbieten kann, wird eine flächendeckende Versorgung möglich werden. Dann bietet halt die "Grün-Ladestrom-AG" eine Öko-Ladung am Tesla SC wie auch an der Porsche Ladesäule an, während das Fahrzeug des Geiz ist geil Kunden eine Säule weiter von der "Strom: Hauptsache Billig Discount AG" bedient wird......
Die Trennung von Netz und Angebot wird auch bei der Fahrzeugladung letztlich unvermeidlich werden.......
Gruß SRAM